Seit Umsetzung der Richtlinie EG 1999/92/EG durch die Betriebssicherheitsverordnung in deutsches Recht bzw. nach Novellierung der Gefahrstoffverordnung in 2015 muss der Betreiber im Falle des Vorliegens einer Explosionsgefährdung im Betrieb ein Explosionsschutzdokument vorhalten (§6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung).

In diesem ist geregelt, wie der Betrieb vor einer Explosion zu schützen ist. Hauptbestandteil ist die Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser geht hervor, wo mit Gefahren zu rechnen ist und welche Maßnahmen
zum Schutz vor diesen Gefahren vorzusehen sind.

Dabei können die Maßnahmen über umfangreiche technische Ertüchtigungen wie Intertisierung oder Verfahrensänderung bis hin zu organisatorischen Regelungen wie der Einführung eines Reinigungsregimes zur Vermeidung von Staubablagerungen reichen.

Hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Mit Ihrer Mithilfe entwickeln wir ein tragbares, funktionsfähiges Explosionsschutzkonzept für Ihren Betrieb.

   
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