Gemäß §14 der Musterbauordnung sind bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

In den Ländern sind daher bauaufsichtlich Brandschutzkonzepte bzw. Brandschutznachweise gefordert, die die Maßnahmen des vorbeugenden, anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutzes enthalten.

Sie planen ein Gebäude und benötigen Unterstützung bei der Erstellung der den Brandschutz betreffenden Unterlagen? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot

   
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