"Kein Angestellter darf eine neue oder wiederhergestellte Anlage betreten, bevor ein Mitglied des Managements diese persönlich bedient hat."

Dieses Gebot von E.I. du Pont stand an den Türen seiner Fabrikanlagen zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie als Verantwortlicher diesen Grundsatz mit gutem Gewissen befolgen können, dann ist es vielleicht an der Zeit, dass Sie professionellen Rat zum Thema Anlagensicherheit bei uns einholen.

Ziel der Anlagensicherheit ist es, das Auftreten von Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen zu verhindern und die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, für Mensch und Umwelt auf ein Minimum zu begrenzen. Dabei ist von übergeordneter Bedeutung, das Zusammenspiel von Einzelkomponenten und Anlagenteilen zu verstehen und richtig einzuschätzen.

Brand- und Explosionsschutz sind zwei komplexe Gebiete, die eigentlich nicht getrennt berachtet werden können.

Auf Grund unterschiedlicher gesetzlicher Anforderungen sind der

aber getrennte Gebiete.

 

Wir beantworten alle Ihre sicherheitstechnischen Fragen und bieten kompetente Schulung und Weiterbildung für Ihre Mitabeiter.

   
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