Sie benötigen Unterstützung bei der systematischen, sicherheitstechnischen Untersuchung Ihrer Anlage nach PAAG in Form von

  • Moderation oder
  • Vermittlung der Vorgehensweise?

Sie haben Fragen zu

  • Sicherheitsberichten nach Störfallverordnung
  • Sicherheitstechnischer Beratung bei der Neuplanung von Anlagen bzw. bei Anlagen- und Verfahrensänderungen?

Sie benötigen allgemeine Beratung zu Fragen der Anlagensicherheit? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns

Sie wissen, dass Ihre Mitarbeiten vor Aufnahme der Arbeit und wiederkehrend unterwiesen werden müssen und suchen kompetente Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen und der Durchführung von Schulungen / Unterweisungen auf den Gebieten:

  • Brandschutz,
  • Explosionsschutz und
  • Arbeitsschutz.

Mit Ihrer Unterstützung erarbeiten wir maßgeschneiderte Unterweisungskonzepte mit Beispielen und Hinweisen aus Ihrem Betrieb und sorgen somit für eine sofortige und direkte Identifizierung Ihrer Mitarbeiten mit den Inhalten der Unterweisung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann fordern Sie ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an

Seit Umsetzung der Richtlinie EG 1999/92/EG durch die Betriebssicherheitsverordnung in deutsches Recht bzw. nach Novellierung der Gefahrstoffverordnung in 2015 muss der Betreiber im Falle des Vorliegens einer Explosionsgefährdung im Betrieb ein Explosionsschutzdokument vorhalten (§6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung).

In diesem ist geregelt, wie der Betrieb vor einer Explosion zu schützen ist. Hauptbestandteil ist die Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser geht hervor, wo mit Gefahren zu rechnen ist und welche Maßnahmen
zum Schutz vor diesen Gefahren vorzusehen sind.

Dabei können die Maßnahmen über umfangreiche technische Ertüchtigungen wie Intertisierung oder Verfahrensänderung bis hin zu organisatorischen Regelungen wie der Einführung eines Reinigungsregimes zur Vermeidung von Staubablagerungen reichen.

Hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Mit Ihrer Mithilfe entwickeln wir ein tragbares, funktionsfähiges Explosionsschutzkonzept für Ihren Betrieb.

Gemäß §14 der Musterbauordnung sind bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

In den Ländern sind daher bauaufsichtlich Brandschutzkonzepte bzw. Brandschutznachweise gefordert, die die Maßnahmen des vorbeugenden, anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutzes enthalten.

Sie planen ein Gebäude und benötigen Unterstützung bei der Erstellung der den Brandschutz betreffenden Unterlagen? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot

   
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